Einladung an alle SPD Mitglieder der Geltingerbucht
Zur Jahreshauptversammlung des Amtsverbandes
"SPD Geltinger – Bucht"
lade ich hiermit ein.
Donnerstag, 23. April 2009 um 19:30 Uhr im Landkrog Gelting (Süderholm)
Tagesordnung:
Begrüßung, Frage zur Einladung, Anträge zur Tagesordnung
Vorstellen der Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung
des Amtsverbandes "SPD Geltinger – Bucht"
Bericht des Vorstandes
Entlastung des Vorstandes
Wahl eines Wahlleiters
Vorstandswahlen:
Vorsitzende(r):
Stellv. Vorsitzende(r)
c. Kassierer
Schriftführer(in)
3 Beisitzer
Der Vorstand bestimmt den kassenführenden Ortsverein.
Berichte unserer Gäste:
Es geht um die Europawahl
Bundestagswahl
Landtagswahl
Die Ortsvereine und der Wahlkampf
Alleine oder zusammen!
Berichte über politische Arbeit der Ortsvereine
Fressen die Straßen den Haushalt der Gemeinden?
Verschiedenes
Weitere Info folgt in der www.geltingerbucht.de!
Vorschlag für eine Geschäftsordnung für die
Mitgliederversammlungen des Amtsverbandes
"SPD Geltinger – Bucht"
Versammlungsleitung:
Die Versammlung leitet die/der Vorsitzende(r).
Die Leitung kann vom die/der Vorsitzende(r) übertragen werden.
Wortmeldungen:
Wortmeldungen werden durch Handheben angemeldet. Anträge zur Geschäftsordnung durch anheben beider Hände. Diese Anträge sind den Redeanträgen vorzuziehen. Die Länge der Wortbeiträge liegen im ermessen der Versammlungsleitung. Auf Ausgewogenheit soll geachtet werden.
Anträge:
Anträge sind zu Anfang der Sitzung zu stellen im Tagesordnungspunkt 1.
Anträge, die im Laufe der Sitzung gestellt werden, müssen mit einfacher Mehrheit der anwesenden SPD Mitglieder zugelassen werden.
Abstimmungsberechtigt:
Abstimmungsberechtigt zu allgemeinen Themen und Themen im Amt Geltinger Bucht sind alle anwesenden SPD Mitglieder.
Abstimmungsberechtigt zu Themen des Amtsverbandes "SPD Geltinger– Bucht" sind alle SPD Mitglieder, die den Ortsvereinen angehören, die Mitglied im Amtsverband sind. Eine Kontrolle der Mitgliedschaft findet nicht statt. Zweifel an einer Mitgliedschaft kann mit einem Geschäftsantrag erhoben werden. Der Vorstand klärt die Sachlage, wenn dadurch das Abstimmungsergebnis beeinflusst wird.